2. Ferienwoche, Sommerferienbetreuung für Kindergartenkinder 2025 (#1)
Das Stadtjugendreferat der Stadt Müllheim bietet eine Ferienbetreuung vom
11.08.2024- 15.08.2024, von 8 - 14 Uhr, für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahre im Kindergarten Bärenfels - Bärenfelsstraße 14 - 79379 Müllheim im Markgräflerland an.
Die Kosten für die Betreuung belaufen sich jeweils auf 88,00,- pro Kind und Woche. Kinder aus anderen Gemeinden zahlen 146,00,- Woche. Ein Mittagessen wird nicht angeboten.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Vesper mit!
Die angemeldeten Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut. Es stehen 20 Plätze zur Verfügung. Die Betreuung kann leider erst ab einer Mindesteilnehmerzahl von 10 Kindern stattfinden. Eine tageweise Anmeldung ist nicht möglich. Für Geschwisterkinder gibt es keine Ermäßigung.
Anmeldeschluss ist am 14.07.2025. Spätere Anmeldungen sind nur nach Rücksprache bei der Stadt Müllheim i. M., Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M. möglich.
Nadine Ebner und Sina Klenk
Tel: 07631 801 370
e-mail: bildung@muellheim.de
Der Beitrag für die Teilnahme Ihres Kindes an der Ferienbetreuung, wird von der Stadt Müllheim i. M. vor der Ferienbetreuung abgebucht. Ein Rücktritt vor Beginn der Ferienbetreuung ist möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Als Rücktrittsgebühren werden erhoben:
- bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
- bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 80% des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
- bei weniger als 14 Tagen vor Betreuungsbeginn oder bei Nichtantritt: 100 % des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
Kann der Platz anderweitig belegt werden, entfällt die Rücktrittsgebühr. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Bei Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf muss vor Anmeldung Rücksprache mit dem Stadtjugendreferat gehalten werden!
Sollte Ihr Kind aus pädagogischen Gründen nicht im vollen Umfang am Programm teilnehmen können, wird kein Teilbetrag erstattet. Die Entscheidung darüber obliegt den pädagogischen Beauftragten.
3. Ferienwoche - Sommerferienbetreuung für Kindergartenkinder 2025 (#2)
Das Stadtjugendreferat der Stadt Müllheim bietet eine Ferienbetreuung vom Montag 18.08.2024 - Freitag 22.08.2024, von 8 - 14 Uhr, für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahre im Kindergarten Bärenfels - Bärenfelsstraße 14 - 79379 Müllheim im Markgräflerland an.
Die Kosten für die Betreuung belaufen sich jeweils auf 88,00€ pro Kind und Woche. Kinder aus anderen Gemeinden zahlen 146,00€ / Woche. Ein Mittagessen wird nicht angeboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Vesper mit!
Die angemeldeten Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut. Es stehen 20 Plätze zur Verfügung. Die Betreuung kann leider erst ab einer Mindesteilnehmerzahl von 10 Kindern stattfinden. Eine tageweise Anmeldung ist nicht möglich. Für Geschwisterkinder gibt es keine Ermäßigung.
Anmeldeschluss ist am 21. Juli 2025.
Spätere Anmeldungen sind nur nach Rücksprache bei der Stadt Müllheim, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim i. M. möglich.
Nadine Ebner und Sina Klenk
Tel :07631 801 370
e-Mail: bildung@muellheim.de
Der Beitrag für die Teilnahme Ihres Kindes an der Ferienbetreuung, wird von der Stadt Müllheim i. M. vor der Ferienbetreuung abgebucht. Ein Rücktritt vor Beginn der Ferienbetreuung ist möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Als Rücktrittsgebühren werden erhoben:
- bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
- bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 80% des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
- bei weniger als 14 Tagen vor Betreuungsbeginn oder bei Nichtantritt: 100 % des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
Kann der Platz anderweitig belegt werden, entfällt die Rücktrittsgebühr. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Bei Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf muss vor Anmeldung Rücksprache mit dem Stadtjugendreferat gehalten werden!
Sollte Ihr Kind aus pädagogischen Gründen nicht im vollen Umfang am Programm teilnehmen können, wird kein Teilbetrag erstattet. Die Entscheidung darüber obliegt den pädagogischen Beauftragten.