3. Ferienwoche MINI Müllheim light - für Grundschulkinder (#1)
Die Idee bei MINI Müllheim ist, den Kindern einen Einblick in das Gemeinwesen einer Stadt zu geben. Es gibt verschiedene „Arbeitsstellen“, bei denen die Kinder sich Geld verdienen können, um es wiederum in Geschäften auszugeben.
Das Stadtjugendreferat der Stadt Müllheim bietet eine Ferienbetreuung ,,MINI Müllheim" (Montag 18.08.2025 - Freitag 22.08.2025), für Kinder im Alter ab 6 - 11 Jahre auf dem Hortgelände an der Michael-Friedrich-Wild-Grundschule, Goethestr. 16, 79379 Müllheim im Markgräflerland an.
Für „MINI Müllheim“ gibt es ein betreutes Angebot mit verbindlicher Anmeldung über Feripro in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Vesper mit.
Die Kosten für die Betreuung belaufen sich jeweils auf 94,- € pro Kind / Woche. Kinder aus anderen Gemeinden zahlen 154,- €. Die angemeldeten Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut. Es stehen **25 Plätze zur Verfügung. Eine tageweise Anmeldung ist nicht möglich. Für Geschwisterkinder gibt es keine Ermäßigung.
Anmeldeschluss ist am 21.07.2025. Spätere Anmeldungen sind nur nach Rücksprache bei der Stadt Müllheim, Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim möglich.
Nadine Ebner und Sina Klenk
Tel: 07631 - 801 370
E-Mail: bildung@muellheim.de
Ein Rücktritt vor Beginn der Ferienbetreuung ist möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Als Rücktrittsgebühren werden erhoben:
- bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
- bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 80% des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
- bei weniger als 14 Tagen vor Betreuungsbeginn oder bei Nichtantritt: 100 % des Wochenpreises (Ausnahme sh. u.)
Kann der Platz anderweitig belegt werden, entfällt die Rücktrittsgebühr. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Bei Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf muss vor Anmeldung Rücksprache mit dem Stadtjugendreferat gehalten werden!
Sollte Ihr Kind aus pädagogischen Gründen nicht im vollen Umfang am Programm teilnehmen können, wird kein Teilbetrag erstattet. Die Entscheidung darüber obliegt den pädagogischen Beauftragten.